Benötigen Sie eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister?
Die Personenstandsregister werden am jeweiligen Ereignis-Ort (der Geburt, der standesamtlichen Eheschließung / Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder des Sterbefalls) geführt. Das jeweilige Standesamt ist dann auch für die Ausstellung von Urkunden zuständig. Bei uns im Standesamt Wangen im Allgäu erhalten Sie beispielsweise Ihre Geburtsurkunde, wenn Sie in Wangen im Allgäu geboren sind.
Wie fordern Sie Ihre Urkunde an?
Schriftlich: Sie haben die Möglichkeit, dieses Online-Formular auszufüllen und dem Standesamt zu übermitteln. Der Antrag benötigt Ihre Unterschrift sowie eine Authentifzierung (z.B. mit der Kopie eines Ausweisdokuments oder der BundID).
Persönlich: Sie können Ihre gewünschte Urkunde auch persönlich im Standesamt (Rathaus, Marktplatz 1) während der Sprechzeiten abholen. Ausweisdokument nicht vergessen! Wir bitten vorab um telefonische Terminvereinbarung.
Bitte wählen Sie nur eine der o.g. Anforderungsmöglichkeiten! Eine doppelte Anforderung wird wie zwei einzelne Bestellungen abgearbeitet und führt zu doppelten Gebühren.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anforderung den Zweck an. Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Für wen können Urkunden angefordert werden?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die strengen Datenschutzregelungen unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß Paragraph 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht (also Sie selbst) sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern/innen, Vorfahren (Eltern, Großeltern) oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel).
Für alle anderen Personen, Firmen oder Behörden gilt: Sie müssen ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde nachweisen (z.B. Schreiben von Notaren, Bestallungsurkunden, Vollstreckungstitel etc.). Auch Geschwister haben keinen automatischen Anspruch auf Urkunden. Hier reicht jedoch die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus. Die Ahnenforschung begründet beispielsweise kein rechtliches Interesse!
Nähere Informationen: Standesamt Wangen im Allgäu, Tel. 07522/74-238 oder 239