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Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

Ordnungs- und Sozialamt

Brotlaube 2

88239 Wangen im Allgäu

 

Für diesen Antrag können Sie sich online authentifizieren (digital ausweisen). Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • bestehendes Bund-/Deutschland-ID-Konto (mit eID-Funktion des Personalausweises, Unionsbürgerkarte oder elektronischem Aufenthaltstitel)
  • eID-Funktion des Ausweises (über den "Gastzugang" der Bund-/Deutschland-ID

Mit einem Klick auf "Online-Ausweisfunktion" gelangen Sie zur Anmeldeseite der Bund-/Deutschland-ID. Nach der Authentifizierung werden Sie auf diese Seite zurückgeleitet und können das Formular ausfüllen und absenden.

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass

nach § 2 Abs. 2 des Landesgaststättengesetzes (LGastG)

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Anlass
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(bei Vereinen ist stets der rechtliche Vertreter bzw. der Vorstand nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anzugeben. Dieser unterschreibt auch den Antrag.) 

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

Bei Vereinen ist stets der rechtliche Vertreter bzw. Vorstand nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzugeben. Dieser muss auch den Antrag unterschreiben. Abteilungsleiter oder andere Mitglieder, die keine Vertretungsbefugnis besitzen, können keine Anträge im Namen des Vereins stellen.

Die e-Mail-Adresse ist ein Pflichtfeld bei elektronischem Versand

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Anlass
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Gegenstand der Gestattung

Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes muss mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Veranstaltung erfolgen.

 

Bitte wenden Sie sich bzgl. einer evtl. Fristverkürzung an die Gaststättenbehörde, Tel. 07522/74-218 oder Mail: gewerbe@wangen.de

Ordnungskräfte müssen geeignet und volljährig sein


Bei einer Zeltgröße über 75 m2 ist eine Abnahme durch das Bauamt erforderlich. Zur Festlegung der Besucherzahl und / oder einer eventuellen Abnahme setzen Sie sich bitte mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung mit dem Stadtbauamt, Fachbereich Baurecht, Tel. Nr.: 07522 / 74161 in Verbindung.


Bei einer Bühnengröße über 100 m2 ist eine Abnahme durch das Bauamt erforderlich. Zur Festlegung der Besucherzahl und / oder einer eventuellen Abnahme setzen Sie sich bitte mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung mit dem Stadtbauamt, Fachbereich Baurecht, Tel. Nr.: 07522 / 74161 in Verbindung.


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Um hier eine Auswahl treffen zu können, müssen Sie zuerst der obigen Erklärung zur Durchführung von Festanlässen und der Datenschutzerklärung zustimmen.

 

Die Auswahl "Elektronische Unterschrift" ermöglicht das Signieren des Formulars mittels einer gezeichneten Unterschrift (Stifteingabe oder linke Maustaste).   

 

Die Wahl der "handschriftlichen Unterschrift" ermöglicht den Ausdruck des Formulars als PDF und den Postversand mit eigenhändiger Unterschrift.    

 

Authentifizierung mit eID erfolgreich.

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