Vollmacht zur Abholung eines ausländerrechtlichen Dokuments
Vollmachtgeberin / Vollmachtgeber
Bevollmächtigte Person
Bitte beachten: Die bevollmächtigte Person benötigt zu Abholung: ein eigenes, gültiges Pass- oder Ausweisdokument und das bisherige Pass- oder Ausweisdokument (falls vorhanden) der Vollmacht gebenden Person.